Wichtig: Da die Fördergelder für die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen in Hallen bereits aufgebraucht sind, können keine neuen Beleuchtungsanlagen mehr gefördert werden. Der Ersatz von Transformatoren und von Stromkabeln kann jedoch weiterhin gefördert werden, die entsprechenden Projekte müssen aber spätestens Ende März 2025 abgeschlossen sein.
Thomas Heldstab, Projektleiter ProKilowatt Programm BELTRAFO.
Wenn sich Ihr Objekt in der Schweiz befindet und eine Sanierung der Beleuchtung, der Transformatoren oder der Stromkabel geplant ist, können Sie sich beim ProKilowatt-Programm BELTRAFO anmelden. Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung lauten wie folgt:
- Erneuerung Beleuchtung Hallen: Hallenfläche pro Halleneigner >= 2'000 m2
- Ersatz von Transformatoren: Die neu installierten Transformatoren erfüllen mindestens die Anforderungen an das Inverkehrbringen gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) Anhang 2.10 Absatz 2.2.
- Ersatz von Stromkabeln: Die neu installierten Kabel müssen einen Leiterquerschnitt von mindestens einer Klasse höher als die in der IEC Norm 60228 definierten haben
PROJEKTABLAUF
- Registrierung weiter unten. Nach der Registrierung erhalten Sie Zugang zum Beleuchtungs- Check, dem Transformator-Check und
dem Stromkabel-Check.
- Nach der Durchführung des passenden Checks können Sie Ihr Projekt online anmelden.
Anmerkung: Um ein Beleuchtungsprojekt anzumelden, benötigen wir je einen Energienachweis der bestehenden und der neuen Beleuchtungsanlage. Diese Nachweise werden mit dem Online-Tool www.lighttool.ch erbracht. Die Ergebnisse betreffend installierter Leistung und Elektrizitätsbedarf bilden die Basis zur Beurteilung und zur Berechnung des Förderbeitrags. Beide PDF-Dokumente werden während der Anmeldung hochgeladen. Gerne stehen wir für allfällige Auskünfte zur Verfügung.
- Nach der Anmeldung werden Sie von einem Experten des Programms kontaktiert um allfällige Unklarheiten zu beseitigen.
- Erfolgskontrolle und Auszahlung Förderbeitrag. Nach der Umsetzung erfolgt eine Begutachtung von einem Experten des Programms. Entspricht die Umsetzung der Eingabe wird dem Besitzer der entsprechende Förderbeitrag ausbezahlt. Bei grösseren Abweichungen gegenüber der Eingabe kann der Förderbeitrag gekürzt werden.